Bildrechte, Publikationsgenehmigungen, Lizenzen

Für Präsentationen bei Vorträgen, Referaten oder für die Unterrichtsvorbereitung können die Abbildungen im Bildarchiv frei verwendet werden. Wenn Sie Bilder, die Sie in prometheus gefunden haben, publizieren wollen, entweder in einer gedruckten Fassung oder in einem digitalen Format, gibt es dazu jeweils direkt am Bild (links) einen Link (§) zum Bildrecht des gewählten Bildes. Meist erhalten Sie dort die folgende Information:
„Die Publikationsgenehmigung für dieses Bild kann nicht direkt über prometheus eingeholt werden. Bitte folgen Sie den untenstehenden Anweisungen, um die Publikationsrechte zu klären.“
Diese Informationen betreffen die Bildrechte am Werk (1.a.) und am Foto (1.b.), den Bildnachweis (2.) und die Datenbank (3.).
prometheus selbst besitzt keine Bildrechte und kann daher auch keine Publikationsgenehmigung erteilen. Bei einigen Bildern haben Sie aber die Möglichkeit, die Publikationsgenehmigung über eine direkte Verlinkung aus prometheus heraus einzuholen. Ein Sternchen an diesem Icon (§*) zeigt es Ihnen an, beispielsweise bei Abbildungen der Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin. Ein Klick und Sie können direkt Angaben zu Ihrer Publikation machen, die dann unmittelbar an den jeweiligen Bildgeber und Rechteinhaber verschickt werden.
Darüber hinaus sind in vielen Bilddatenbanken mittlerweile auch in den Metadaten zahlreicher Abbildungen unter „Bildrecht“ Hinweise auf die jeweilige Lizenz eingetragen. Diese Hinweise auf „Public Domain“ oder CC-Lizenzen werden wir bündeln, damit Sie zukünftig an zentraler Stelle danach suchen beziehungsweise darauf zugreifen können.