Urheberrechte und Publikationen

“Kunst und Copyright” war das Thema einer Podiumsdiskussion auf der Tagung “Museen im digitalen Raum” Anfang Oktober in München. Also „Mal wieder die Urheberrechte …”, wie Hubertus Kohle es in seinem Beitrag auf dem dahblog.arthistoricum.net beschreibt.
Für uns ist der Beitrag heute Anlass, erneut auf die Praxis des Publizierens in prometheus aufmerksam zu machen.
Wenn Sie Bilder aus prometheus beziehungsweise von einer der eingebundenen Bilddatenbanken publizieren wollen, müssen Sie sich zunächst über die Bildrechte informieren. Dazu gibt es direkt links am Bild einen Link (§) zum Bildrecht des gewählten Bildes. Die jeweiligen Informationen erläutern, welche Rechte für eine Publikation einzuholen sind. Wenn Sie ein Sternchen an dem Icon sehen (§*), haben Sie die Möglichkeit, die Publikationsgenehmigung direkt über prometheus einzuholen. Wenn Sie keine direkte Publikationsgenehmigung einholen können, erhalten Sie für Ihre Suche nach dem jeweiligen Rechteinhaber Unterstützung durch die Angaben in den Feldern ‘Bildnachweis’ und ‘Bildrecht’, die sich an jedem Datensatz befinden. prometheus selbst besitzt keine Bildrechte und kann deshalb auch keine Publikationsgenehmigung erteilen.